SchuzH-Info: Die Zersetzung unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates schreitet fort.

Die rot-grüne Regierung in Baden-Württemberg (Kultusministerium) hat am 18.11.2013 ein Papier veröffentlicht unter dem Titel „Die Akzeptanz sexueller Vielfalt in den fünf Leitprinzipien des Bil-dungsplans 2015“. B-W plant danach, seine Schüler nicht nur zur T o l e r a n z gegenüber den sexuellen Wertevorstellungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) zu erziehen, sondern zur A k z e p t a n z, d.h. dass sie deren sexuellen Wertevorstellungen akzeptieren.

Das geltende Schulgesetz B-W (§ 100 b) bestimmt, dass die Sexualerziehung „unter Wahrung der T o l e r a n z für u n t e r s c h i e d l i c h e W e r t e a u f f a s s u n g e n“ durchzuführen ist. Unter¬schiedliche Werteauffassungen im Bereich der Sexualität werden damit als bestehend anerkannt und dem Toleranzgebot unterstellt, nicht aber einem Akzeptanzgebot. Damit entspricht § 100 b den vom Bundesverfassungsgericht für die staatliche Sexualerziehung festgesetzten Zulassungsvoraus¬setzungen (BVerfGE 47,46/47). Der Staat ist nicht legitimiert, die Schüler dahin zu erziehen, dass sie sexuelle Wertevorstellungen, die sie und/oder ihre Eltern nicht teilen, akzeptieren müssen.

Die Regierung von B-W will damit die nach der Verfassung B-W (Art. 12 I) und dem Schulgesetz von B-W (§ 1 II) verpflichtende christliche Erziehung zur Toleranz gegenüber Andersdenkenden offensichtlich durch die Ideologie des Relativismus der Neomarxisten ersetzen. Für diese Ideologie gibt es keine absoluten Werte. Nach ihr ist alles gleich wahr und gleich gut und deshalb auch zu akzeptieren. Entsprechend soll von den Schülern verlangt werden, dass sie die sexuellen Wertevor-stellungen der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) akzeptieren, gleich wie die der Heterosexuellen.

Gemäß dem Neomarxisten und Vordenker der 1968 in Deutschland begonnenen Kulturrevolution, Herbert Marcuse, werden Andersdenkende, die absolute Werte haben und festhalten, nicht akzep-tiert und auch nicht toleriert (I. Lück „Alarm um die Schule“, 1980, S. 53).

Nach Jürgen Habermas, dem Chefideologen dieser Kulturrevolution, braucht die neue Gesellschaft kein gesetztes Recht mehr (ebd. S. 70). Anstelle des Rechtsstaates, anstelle von Gesetz und Recht, soll der gesellschaftliche Konsens treten. Das Kultusministerium folgt mit seiner geplanten Leitkul-tur der Akzeptanz der sexuellen Vielfalt dieser Ideologie von Habermas. Gesetz und Recht werden von der Regierung ignoriert. Damit wird rechtsstaatliches Denken und Handeln aufgegeben.

Diese neomarxistische Ideologie hat unübersehbar unsere Staatsorgane erfasst - der 1968 angekün-digte Gang durch die Institutionen ist abgeschlossen, die Gesellschaft ist in ihren Grundfesten erschüttert. Die Umwertung der Werte hat stattgefunden. Dazu einige Beispiele:

• Statt des umfassenden Schutzes des menschlichen Lebens (Art. 1 I GG): Abtreibung.
• Statt des besonderen Schutzes der Ehe von Mann und Frau und der Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern (Art 6 I GG): Preisgabe dieser Institutionen.
• Statt Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 I und II GG): das Diktat der Machthaber oder der Mehrheit.
• Statt des vorrangigen elterlichen Erziehungsrechts und dessen Ausschließlichkeit in religiösen und weltanschaulichen Fragen (Art. 6 II Satz 1 GG; BVerfGE 93,1/17): Staatserziehung. – Zur Veranschaulichung dessen dient das kürzlich vom Bundesverwal-tungsgericht im sog. Krabat-Fall erlassene Urteil (September 2013; Az 6 C. 12.12). Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts hoben das Urteil des OVG Münster, das dem geltenden Gesetz und Recht bezüglich dem elterlichen Erziehungsrecht und der Glaubens- und Gewissensfreiheit entsprach, auf. Die Richter übertrugen – gegen Gesetz und Verfassungsrecht – das den Eltern im Schulbereich bestehende Recht auf den Staat. Damit wird jede elterliche Einflussnahme auf die staatliche Erziehung der Kinder ausgeschlossen. Dieses Urteil kann nur im Hinblick auf die neomarxistische Ideologie verstanden werden, als manifester Schritt der Revolution im Sinne von Jürgen Habermas (I. Lück S. 58; SchuzH-Info vom 08.11.2013, www.schuzh.de)

Wer diesen Paradigmenwechsel nicht will, nicht in B-W und anderen Bundesländern, sollte seine Stimme erheben und an das Kultusministerium in BW schreiben, faxen oder e-mailen1 bzw. die Petition „Keinen Bildungsplan unter der Ideologie des Regenbogens“ unterzeichnen². Das Kultus-ministerium erwartet bis zum 31.01.2014 Rückmeldungen zu seinem Papier.

Bürger der EU verhinderten kürzlich durch ihre Proteste gegen den Estrela-Bericht, dass in der EU die Abtreibung als Menschenrecht und die staatliche Sexualerziehung als verpflichtendes Unterrichts¬fach für alle EU-Staaten Gesetz wurde (s. www.idea.de/detail/.../europarlament-lehnt-estrela-bericht-ab-981.html.). Das ermutigt. Ihre Stimme gegen die Leitkultur der Akzeptanz sexueller Vielfalt, egal aus welchem Bundesland, Staat oder Erdteil, ist eine Stimme für den Erhalt unseres f r e i h e i t l i c h - demokratischen Rechtsstaates und für den Schutz der Schüler vor staatlicher Willkür und Indoktrination.


Schulunterricht zu Hause e.V.
Armin Eckermann


1Anschriften des Kultusministeriums:
Post: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW, Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart
Telefax: 0711/279-2810
e-mail: bildungsplan@schule.bwl.de

²Link für die Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/zukunft-verantwortung-lernen-kein-bildungsplan-2015-unter-der-ideologie-des-regenbogens