SchuzH-Info vom 24.03.2015: Umerziehung - Wer bricht das Recht? Eltern oder Staat?

Brechen Eltern das Recht, die ihre Kinder vor der schulischen Sexualerziehung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt schützen, indem sie ihre Kinder nicht gegen deren Willen zur Teilnahme an diesem Unterricht zwingen? Oder bricht der Staat das Recht, wenn er diese Kinder gegen ihren Willen und/ oder gegen den Willen ihrer Eltern in die staatliche Sexualerziehung zwingen will und die Eltern mit Bußgeldern belegt?

Diese Fragen stellen sich manchem, wenn SchuzH jetzt wieder auf die anstehende Erzwingungshaft von Frau Elisabeth Thiessen aufmerksam macht (siehe SchuzH-Info vom 09.09.2014: Stillende Mutter soll in Erzwingungshaft genommen werden). Frau Thiessen soll sich innerhalb einer Woche im Gefängnis (Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen) einfinden, nachdem sie inzwischen abgestillt hat. Andernfalls wird sie verhaftet und mit einem Gefangenentransport nach Gelsenkirchen ge-bracht, um sie durch Einsitzen im Gefängnis zur Zahlung des Bußgeldes zu zwingen. Frau Thiessen verweigert die Zahlung. In Ihrer Elternverantwortung sah sie sich verpflichtet, ihren Sohn vor der genannten Sexualerziehung zu schützen. Buße kann und will sie dafür nicht tun.

Wer bricht das Recht?

Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Basis des Art. 2 Absatz 1 GG den Sexualbereich des Menschen als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter absoluten Schutz gestellt. Durch dieses Grundrecht ist auch der Intimbereich jedes Schülers vor staatlichen Eingriffen absolut geschützt. Greift eine Maßnahme des Staates in den Sexualbereich des Menschen ein – also in seinen Intimbereich –, wird der u n a n t a s t b a r e Bereich privater Lebensgestaltung verletzt, und die Maßnahme ist verfassungswidrig. Beruft sich ein Schüler auf dieses Grundrecht, ist er von dem beanstandeten Schulunterricht grundsätzlich freizustellen.

Der 12-jährige Sohn von Frau Thiessen hat zum Schutz seiner Intimsphäre seine Teilnahme an der Erziehung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt verweigert. Dazu legitimiert ihn das Grundgesetz. Schule, Gerichte und Staatsanwaltschaft haben mit ihren dagegen gerichteten Maßnahmen grundrechts-widrig gehandelt. Frau Thiessen hat auf Grund Ihres Erziehungsrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) zu Recht dem Grundrecht ihres Sohnes auf Schutz seiner Intimsphäre den Vorrang gegenüber der allgemeinen Schulpflicht eingeräumt. Anordnung und Durchsetzung der Erzwingungshaft sind deshalb grundrechtswidrig.

Mancher stellt die Frage, was ist denn so „schlimm“ an dieser Erziehung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt?

Die Erziehung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt wird meist verkannt. Denn der Staat bedient sich hier einer Formulierung, die zu Täuschungen führt. Er verbirgt, dass es ihm darum geht, die Ideologie des Genderismus durchzusetzen und damit die Zweigeschlechtlichkeit von Mann und Frau aufzuheben mit der Konsequenz der Aufgabe von Ehe als Verbindung von einem Mann und einer Frau und der Aufgabe der aus der Ehe entstehenden Familie aus Vater, Mutter und Kindern, wie sie beide (Ehe und Familie) unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen (Art. 6 Abs. 1 GG). Der Staat unterminiert damit auch die Erziehungshoheit der Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG).

Die „neue Familie“ sieht nach der Chefideologin der Gender-Theorie, Judith Butler, wie folgt aus:

„Familien konstituieren sich nach Butler nicht mehr durch Ehe und Abstammung, sondern durch willkürliche Akte vorübergehender Zugehörigkeit. Kinder werden im Butler’schen Paralleluniversum nicht empfangen, sondern ‚designed‘ und unter Zuhilfenahme aller technischen Möglichkeiten wie Samenspende, Leihmutterschaft, künstliche Gebärmutter und Genmanipulation gezüchtet“ (Gabriele Kuby, Die globale sexuelle Revolution – Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, 2012, S. 84).

Um die Schüler zur Aufgabe der heterosexuellen Normativität, also der Zweigeschlechtlichkeit zu bringen, sollen sie die Praxis lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller, transgender, inter-sexueller und queerer (lsbttiq/ LSBTTIQ) Sexualität durch Wort und Bild, Erfahrungsberichte etc. kennenlernen. Die Schüler müssen diese Formen der Sexualität in gleicher Weise wertschätzen wie die Heterosexualität, also akzeptieren. Anderenfalls würden sie die LSBTTIQ diskriminieren. Es geht dem Staat also nicht lediglich um die berechtigte Toleranzforderung der LSBTTIQ (Toleranz = ich teile dein Werturteil nicht, aber ich lasse es stehen), sondern um deren Akzeptanz. Die Kinder lernen damit, dass es zur Ausübung der Sexualität auf das biologische Geschlecht (Sex) nicht ankomme, Mann und Frau seien austauschbar, und die Geschlechterrollen von Mann und Frau gäbe es nicht.

Nach der Genderideologie unterscheiden sich die Menschen nur darin, wie sie in der Gesellschaft ihre Sexualität empfinden und ausleben: lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, inter-sexuell, queer. Diese „sexuelle Vielfalt“ meint das soziale Geschlecht (Gender), das jederzeit veränderbar und sogar noch vielfältiger sein könne als die genannten LSBTTIQ-Formen.

Dem Genderismus geht es also nicht um Gleich b e r e c h t i g u n g von Mann und Frau, wie viele meinen, sondern um die Gleich s t e l l u n g im Sinne von Gleich s e i n von Mann und Frau: die Auflösung der Geschlechtsidentität ist gewollt und ist „das eigentliche Ziel, denn dann erst emanzipiert sich das Individuum von der Diktatur der Natur, verwirklicht die volle Wahlfreiheit und die jederzeit veränderbare Selbsterfindung“ (ebd. S. 83). Der Unterschied zwischen Männern und Frauen sei, so behauptet diese Ideologie – aller sichtbaren Lebenswirklichkeit widersprechend – nur ein Produkt der Erziehung.

Alles, was auf der Zweigeschlechtlichkeit des Menschen beruht, gilt als überholt und muss der Genderideologie zufolge aus der Gesellschaft eliminiert werden. Damit legt der Genderismus ein a l l e Kulturen revolutionierendes Menschenbild als neue Ordnung vor, die nach Beschlüssen der UN weltweit durchgesetzt werden soll, nach den Beschlüssen der EU und der Bundesregierung auch in Deutschland. Wie diese Durchsetzung aussehen kann, zeigt Baden-Württemberg.

Die grün-rote Regierung von Baden-Württemberg will Vorreiter dieser Umerziehung der Gesellschaft sein und hat ein Papier unter dem Titel „Akzeptanz und gleiche Rechte Baden- Württemberg“ in Bearbeitung, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Dieses Papier transformiert den von Bürgern heftig kritisierten Bildungsplan „Akzeptanz der sexuellen Vielfalt“ auf die ganze Gesellschaft. Hier einige Maßnahmen von ca. 200 aus diesem Papier, mit welchen Mitteln die BW-Regierung die Umerziehung auf den Weg bringen will:

– Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare;
– gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare;
– Umstellung der Verwaltungen auf gendergerechte Sprache;
– Überprüfung des Duden;
– Überarbeitung von Broschüren;
– Neugestaltung der Schulbücher;
– Erstellung LSBTTIQ-gerechten Materials für Kindertagesstätten;
– Genderschulung für Multiplikatoren wie Lehrer, Polizisten, Erzieherinnen, Pflegekräfte, Elternbeiräte, Schüler-Vertreter, Ärzte, Psychologen, Vereine etc.;
– Einführung einer „dritten Elternschaft“ (was nicht näher erläutert ist);
– Aufklärungsarbeit im Fernsehen und durch Broschüren;
– aktive Medienberatung mit Sanktionen für „transphobe“ und „homophobe“ Medieninhalte;
– Anzeigen von Homo- und Transphobie in den Schulen;
– Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen in den Kommunen;
– LSBTTIQ-Quote bei Südwestfunk, Rundfunkrat und ZDF;
– Kürzung oder Streichung von Zuschüssen für Hochschulen, die das sogenannte „veraltete Menschenbild“ – das Menschenbild aller Kulturen – lehren;
– Unterordnung des Kirchenrechts unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) …

Wen wundert es da, wenn Ulrike Walker, die Präsidentin der „Schweizer Volksinitiative zum Schutz vor Sexualisierung im Kindergarten und der Primarschule“ bei der „Demo für alle“ (Samstag, den 21.03.2015 in Stuttgart) fragte, ob wir denn noch eine 3. Umerziehung wollen (erg. nach dem 3. Reich und der DDR)!?

Wissenschaften, die den Menschen in seiner Biologie betrachten, haben die Genderideologie als Lüge entlarvt: Der Mensch ist unabänderlich zweigeschlechtlich angelegt.

Die Genderideologie ist nicht verfassungskonform. Denn das Grundgesetz verleiht der Ehe aus e i n e m M a n n und e i n e r F r a u und der daraus entstehenden Familie – Vater, Mutter und Kindern – besonderen Schutz (Art. 6 Abs. 1 GG).

Kein Schüler kann gezwungen werden, sich dieser der menschlichen Vernunft und Wissenschaft widerstreitenden ideologischen Sexual- und Umerziehung auszusetzen. Keine Schule ist legitimiert, diese jeglicher Vernunft und Wissenschaftlichkeit widersprechende Ideologie zu lehren.

Was mit Frau Thiessen geschieht, betrifft uns alle.

Eltern sind verpflichtet (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und §1666 Abs. 1 BGB), ihre Kinder vor dieser Gender-Irrlehre zu schützen, um Schaden an Leib, Seele und Geist abzuwenden. Das renommierte Rheingold-Institut wurde von der Illustrierten „Stern“ beauftragt, den Seelenzustand von deutschen Mittelstandskindern und -jugendlichen zu erforschen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis (Stern vom 29.1.2015, S.56 ff): „Wir brauchen wieder richtige Eltern“ (S. 64). Kinder und Jugendliche sehnen sich nach Familie aus Vater und Mutter, die verlässlich sind, Sicherheit vermitteln gegen Scheidungs- und Trennungsängste, die klare Werte setzen und leben, ihnen Vorbild sind und die sich die Aufgaben in der Familie so teilen können, dass sie zu Hause immer einen Elternteil antreffen, der Zeit für sie hat, andernfalls leiden sie (siehe ebd. S. 62).

Ehe und Familie zu schützen ist Aufgabe des Staates – um der heranwachsenden Generation ein warmes, verlässliches Zuhause zu gewährleisten, in dem sie geborgen aufwachsen können. Das Gegenteil betreibt Baden-Württemberg, indem es der Irrlehre des Genderismus folgt.

Sollten Lehrer, Schüler und Eltern gegen den Missbrauch von Schule und Schülern sowie der Zer-störung unseres Rechtsstaates durch Missachtung des Grundgesetzes nicht protestieren?

Sollten die Gerichte nicht Schülern und Eltern Recht geben, die diesen Wahn nicht mitmachen?

Noch haben wir das Grundgesetz, das Eltern und Schüler zu Protesten legitimiert und die rechtsprechende, vollziehende und gesetzgebende Gewalt an die Beachtung der Grundrechte bei all ihren Entscheidungen bindet (Art. 1 Absatz 3 GG).

Erfreulich ist, dass Schulen offensichtlich anfangen zu begreifen, dass sie zum Umsturz unserer Ge-sellschaft und unseres freiheitlichen Rechtsstaates im Sinne der Genderideologie missbraucht wer-den. SchuzH sind Schulen in NRW bekannt, die ihre Schüler nicht mehr zur Teilnahme am Sexual-kundeunterricht zwingen. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Umerziehung der Kinder zum neuen Gendermenschen nicht auf den Sexualkundeunterricht beschränkt ist. Sie umfasst fächerübergreifend den ganzen schulischen Unterricht. Kindertagesstätten, Kindergärten und Krippen sind entsprechend von dem Umerziehungsprogramm, das bundesweit läuft, betroffen. Nur die rot-grüne Regierung von Baden-Württemberg zeigt mit ihrem Aktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte Baden-Württemberg“ auf, wie totalitär die Umerziehung stattfinden soll.

Treten Sie für die Beachtung unseres Grundgesetzes durch die Gesetzgeber, die Regierenden, Schu-len, Schulbehörden, Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichte ein!

Treten Sie insbesondere für das Recht der Schüler auf Schutz ihrer Intimsphäre ein!

Treten Sie für die Beachtung des Rechts der Eltern ein, ihre Kinder vor grundrechtswidrigen Ein-griffen des Staates zu schützen!


Sie können bei den nachstehenden Behörden Protest gegen die Durchführung der Erzwingungshaft im Fall Elisabeth Thiessen einlegen.

Schulunterricht zu Hause e.V.
Armin Eckermann


Polizeistation Salzkotten
Marktplatz 12
33154 Salzkotten
E-Mail: Bezirksdienst.Salzkotten(at)polizei.nrw.de

Kreispolizeibehörde Paderborn
Riemekestr.60-62
33102 Paderborn
FAX: 05251 306-1090
E-Mail: Wache.Paderborn(at)polizei.nrw.de

Staatsanwaltschaft Detmold
z.H. Herrn Achim Walter, Leitender Oberstaatsanwalt
Heinrich-Drake-Str. 1
32756 Detmold
FAX: 05231-768-243
E-Mail: poststelle(at)sta-detmold.nrw.de

Amtsgericht Detmold
z.H. Herrn Direktor Michael Wölfinger
Postfach 1163
32701 Detmold
FAX: 05231-768-400
E-Mail: Poststelle(at)ag-detmold.nrw.de

Justizminister von NRW
z.H. Herrn Justizminister Thomas Kutschaty
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
FAX: 0211-8792-456
E-Mail: poststelle(at)jm.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Abteilung 4
z. Hd. Herrn Abteilungsleiter Michael Uhlich
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Fax: 05231-711295
e-mail: poststelle(at)bezeg-detmold.nrw.de