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Amtsgericht verurteilt Schul-Verweigerer

Geldbuße in Höhe von 1100 Euro für Schwarzenbrucker Ehepaar — Tochter wird nur zu Hause unterrichtet

Michael Kasperowitsch

19. Januar 2005

HERSBRUCK — Die Eltern aus Schwarzenbruck (Kreis Nürnberger Land), die sich aus Gewissensgründen weigern, ihre inzwischen achtjährige Tochter in eine staatliche Schule zu schicken, sind vor dem Amtsgericht in Hersbruck wegen Verletzung der Schulpflicht zu einer Geldbuße von zusammen 1100 Euro verurteilt worden.

Das Ehepaar — es hat noch einen vierjährigen Sohn — will jetzt alle Rechtsmittel ausschöpfen, um zu erreichen, dass das Mädchen zumindest in den ersten Jahren nur zu Hause von der Mutter unterrichtet wird. Das Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit hatte das Landratsamt in Lauf eingeleitet. Diese Behörde hatte ein Bußgeld in Höhe von jeweils 300 Euro für den Vater und die Mutter festgesetzt. Richterin Karin folgte am Ende einer mehrstündigen Verhandlung in ihrem Urteil allerdings dem Plädoyer von Staatsanwalt Mark Leppich, der 900 Euro für den Vater, einen Softwareentwickler, und 200 Euro für die Mutter gefordert hatte. Er orientierte sich dabei am jeweiligen Einkommen.

[b]Ausführliche Stellungnahme[/b]

„Wir sind enttäuscht, weil die persönlichen Gründe für unseren Schritt in keiner Weise gewürdigt wurden,“ sagten der 41-jährige Jörg Großelümern, der betroffene Vater, und seine 35-jährige Frau Esther nach der Verhandlung. „Wir werden aber auf jeden Fall die nächste Instanz anrufen.“

In seiner ausführlichen Stellungnahme hatte der Computerfachmann der Richterin seine Haltung vorgetragen. „In einem ganz entscheidenden Bereich der Erziehung besteht zwischen der Schule und uns keine Einheit, die für die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus zum Wohle des Kindes notwendig ist“, sagte Jörg Großelümern, „wir stimmen nicht mit der staatlichen Sexualerziehung überein. Ja viel schwerwiegender, unsere Vorstellungen schließen sich gegenseitig aus.“

Die Ehrfurcht vor Gott und seinem Gebot der Keuschheit und dem Gebot, dass Sexualität in die Ehe gehöre, verbiete es dem Ehepaar, ihre Kinder in eine staatliche Schule zu schicken. Der Vater weiter: „Auch wir klären unsere Kinder auf, wir tun das aber in aller Behutsamkeit, wenn wir erkennen, dass solche Fragen für unsere Tochter bedeutsam werden.“ Er sieht durch die Einführung des Sexualkundeunterrichts in der Grundschule die Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte des Kindes und der ganzen Familie verletzt. Jörg Großelümern zitierte vor Gericht zahlreiche Bibelstellen, Aussagen des Päpstlichen Rates für die Familie und zahlreiche Stellen aus Schulbüchern und Untersuchungen, um seine Meinung zu bekräftigen. „Wenn Gewissensgründe noch etwas gelten, dann sollte die Justiz uns freisprechen“, schloss er und fügte hinzu: „Wir möchten hier mit Martin Luther sprechen: ,Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir’.“

Anschließend gab es ein langwieriges Tauziehen um Beweisanträge von Gabriele Eckermann, der Anwältin der Familie, die aus der Nähe von Frankfurt nach Hersbruck angereist war. Die Richterin wies die Anträge mit unterschiedlichen Begründungen allesamt ab.

[b]„Ziele verfehlt“[/b]

Die juristische Argumentation der Anwältin lief im Kern darauf hinaus, dass die Sexualerziehung an den Schulen ihr ursprünglich gesetztes Ziel nicht erreicht hat. Statt durch diese Form der Aufklärung die Zahlen von Frühschwangerschaften bei Minderjährigen, Abtreibungen oder Geschlechtskrankheiten zu senken, seien diese drastisch gestiegen. Der Staat, so Eckermann, habe aus diesem Grund rechtswidrig in das von der Verfassung garantierte Elternrecht bei der Erziehung der Kinder eingegriffen.

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