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Hessisches Oberlandesgericht: Schulpflicht ist wichtiger als Glaube

Revisionsantrag abgelehnt: Christliche Eltern müssen ihre Kinder zur Schule schicken

29. Juli 2004

F r a n k f u r t a m M a i n (idea) - Auch wenn Eltern mit den Lerninhalten öffentlicher Schulen aus Glaubensgründen nicht einverstanden sind, bleibt die Schulpflicht ihrer Kinder bestehen. Das entschied jetzt der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Wie Pressesprecher des Gerichts, Wolfgang Weber, gegenüber idea erklärte, haben die Richter den Antrag des Ehepaars Sigrid und Michael Bauer (Gemünden/Vogelsberg) auf ein Revisionsverfahren im Streit um die Schulpflicht ihrer Kinder einstimmig als unbegründet zurückgewiesen. Die zur Bekennenden Evangelisch-Reformierten Gemeinde Gießen gehörenden Eltern hatten im August 2001 ihre damals fünf schulpflichtigen Kinder von der Schule abgemeldet, weil sie der Überzeugung waren, daß die in der Schule vermittelte

Evolutionstheorie, der Religionsunterricht sowie der Sexualkundeunterricht nicht mit christlichen Glaubensinhalten vereinbar seien. Vielmehr unterwanderten öffentliche Schulen biblische Erziehungsideale wie Schamhaftigkeit und Gehorsam gegenüber den Eltern. Gemäß dem hessischen Schulgesetz droht Eltern, die ihre Kinder "dauernd oder hartnäckig wiederholt der Schulpflicht entziehen", eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

[b]Der Staat muß bei Lehrplangestaltung nicht auf Eltern hören[/b]

Während das Amtsgericht Alsfeld das Ehepaar Bauer in erster Instanz freisprach, verwarnte das Landgericht Gießen in einem Berufungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Eltern "unter Vorbehalt einer Geldbuße". Den Giessener Richtern zufolge muß der Staat bei der Gestaltung schulischer Inhalte nicht den Erziehungsvorstellungen der Eltern entsprechen. Vielmehr müßten die Eltern die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule sowie deren Unterrichtsinhalte und Methoden gelten lassen, auch wenn diese ihren religiösen Überzeugungen widersprächen. Der Sexualkundeunterricht bewege sich im Rahmen dessen, "was die Schule sensiblen, anders denkenden Menschen zumuten dürfe". Bei der Gestaltung des Unterrichts seien die Einflüsse zu berücksichtigen, denen Kinder in ihrem gewöhnlichen Alltag durch die Medien oder Mitschüler ausgesetzt seien.

[b]Eltern: Urteil verstößt gegen das Grundgesetz[/b]

Wie Frau Bauer am 29. Juli gegenüber idea erklärte, habe die Familie noch nicht hundertprozentig entschieden, ob sie gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Verfassungsbeschwerde einlege. Man fühle sich aber nicht fair behandelt, zumal die Entscheidung der Frankfurter Richter in einem schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung ergangen sei. "Wir glauben, daß es sich bei dem Urteil um einen eindeutigen Verstoß gegen das Grundgesetz handelt", so Frau Bauer. Dies ist keineswegs ein Einzelfall. Immer mehr Eltern, besonders Evangelikale, die der Schulunterricht in Glaubens- und Gewissensnot bringt, wollen ihre Kinder selbst zu Hause unterrichten. In vielen Staaten ist dies möglich, etwa in den USA, Frankreich, Großbritannien, Italien, der Schweiz, den Niederlanden und Österreich. Die meisten Länder kennen zwar eine Unterrichtspflicht, überlassen es aber den Eltern, wie sie dieser Pflicht Genüge tun. In den USA wird die Zahl der Heimschüler auf zwei bis drei Millionen geschätzt. Nach Angaben eines Pioniers der deutschen Heimschulbewegung, des Gründers und Leiters der Siegener Philadelphia-Schule Helmut Stücher, werden hierzulande mindestens 500 Kinder aus mehr als 200 Familien zu Hause unterrichtet. Die Interessen der Heimschuleltern nimmt auch der Verein "Schule zu Hause" [sic] (Schuzh) wahr.

[b]Weitere Artikel zu diesem Fall[/b]

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