Zur Psychiatrisierung in Erlangen <br><br>Eine juristische Stellungnahme

Jugendamt, Justiz, Polizei und Psychiatrie – ein alarmierendes Zusammenwirken

 

Fünfzehnjährige wegen Hausunterrichts in die Psychiatrie gesteckt

 

Weil sie, statt auf eine Berufsschule zu gehen, sich zu Hause auf ihr Abitur vorbereitete, wurde am vergangenen Wochenende eine fünfzehnjährige Schülerin aus Erlangen, Bayern, in einem Eilverfahren unter Einsatz von 15 Polizeibeamten in eine jugendpsychiatrische Einrichtung eingewiesen.

 

 

Ungenügende Leistungen in zwei Fächern hatten Melissa B. nicht die Versetzung in die achte Klasse schaffen lassen. Um einer problematischen neuen Lehrsituation zu entgehen und die Vielzahl von Stundenausfällen zu vermeiden, griffen die Eltern zur Selbsthilfe. Auf diese Weise sollte der Tochter ermöglicht werden, doch noch mit ihrer alten Klasse das Abitur machen zu können.

 

Seit Sommer 2005 wird Melissa zu Hause unterrichtet. Nur am Musikunterricht und am Schulchor nahm die ehemalige Gymnasiastin noch teil. Die Beziehungen zu ihren Klassenkameradinnen behielt Melissa bei. Neben dem Hausunterricht besucht Melissa anspruchsvolle Kurse an der Volkshochschule in Englisch und Französisch.

 

Schule und Schulamt spielten da jedoch nicht mit. Melissa wurde von Amts wegen vom Gymnasium ab- und in der Hauptschule angemeldet.

 

Im August 2006, nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht, schalteten sich das Jugendamt und das Familiengericht ein. Das Amtsgericht leitete ein Sorgerechtsentzugsverfahren ein (§ 1666 BGB). Nachdem Melissa nicht zum ersten Anhörungstermin bei Gericht erschien – sie war in Australien und setzte dort ihren Hausunterricht fort -, wurde der nächste Anhörungstermin vom Familiengericht im Zusammenwirken mit Jugendamt, Polizei und Psychiatrie geplant und durchgeführt, ohne die Beteiligten zu laden. Stattdessen wurde Melissa am 30.01.07 um 7.00 Uhr überraschend, mit einem starken Polizeiaufgebot, von Frau Mutzenhardt vom Jugendamt vom Frühstückstisch der Familie weg zur Anhörung in die Psychiatrie gebracht.

 

Anhörungen in familienrechtlichen Verfahren finden normalerweise im Gericht statt – und nicht in der Psychiatrie – und werden durch eine Ladung den Beteiligten mitgeteilt.

 

Umstände, die ein Abweichen von diesen Grundsätzen rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich.

 

Ohne Einverständniserklärung der Eltern, die zu diesem Zeitpunkt das Sorgerecht noch hatten, wurde Melissa von Dr. Schanda von der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Nürnberg auf ihren psychischen Zustand hin untersucht. Gelegenheit, einen Anwalt einzuschalten, war den Eltern nicht gegeben.

 

Umstände, die die psychiatrische Begutachtung rechtfertigen könnten, liegen offensichtlich nicht vor.

 

Dem Gericht legte Dr. Schanda am 31.01.07 legte sein Gutachten vor, das die Eltern bis heute nicht gesehen haben!

 

Am 01.02.07 wurde Melissa erneut völlig überraschend, mit etwa gleich großem Polizeieinsatz wie am 31.01.07, - zur stationären Behandlung in die Psychiatrie gebracht. Den Eltern wurde bei dieser Aktion der Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Erlangen ausgehändigt. In diesem heißt es:

 

„Den Beteiligten (Name der Eltern) wird

 

- das Aufenthaltsbestimmungsrecht,

- die Gesundheitsfürsorge,

- das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten und

- die Vertretung bei Ämtern und Behörden ...

 

entzogen.

 

Zum Pfleger wird das Stadtjugendamt Erlangen bestimmt.“

 

 

Für die Einweisung in die Psychiatrie war danach das Jugendamt zuständig – das Jugendamt als Sorgerechtsinhaber. Auf diese Weise haben das Gericht, das Jugendamt und die Psychiatrie unter Mitwirkung der Polizei die Eltern, Melissa und die Geschwister vor vollendete Tatsachen gestellt.

Weder das Jugendamt noch die zuständige Richterin hatten Melissa je gesehen noch mit ihr gesprochen.

 

Melissa lebte in geordneten Verhältnissen. Sie hat noch fünf Geschwister, die alle auf eine staatliche Schule gehen. Noch am 23. Dezember 2006 war Familie B. in der Tageszeitung "Erlanger Nachrichten" als selten gewordene Vorzeigefamilie am Adventskranz abgebildet worden. Das Familienidyll wird gut einen Monat später von Staats wegen gewaltsam zerstört. Melissa sitzt jetzt mit depressiven Jugendlichen, die z.T. schon Selbstmordversuche hinter sich haben, und anderen psychisch Kranken zusammen unter einem Dach.

 

In einem weiteren Beschluß des Amtsgerichtes vom gleichen Tag wurde den Eltern unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro verboten,

 

„Melissa außerhalb der Grenze der Bundesrepublik Deutschland zu bringen.

 

Die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland werden ersucht, im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise des Kindes aus der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aber aus dem Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Schengen, zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss späteren Datums nachweisen kann, dass sie Inhaberin der elterlichen Sorge oder der Personensorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für das Kind ist.“

 

In der Begründung heißt es:

 

„Nach dem bisherigen Verhalten der Eltern und dem Sachvortrag des Vaters ... ist ernsthaft zu befürchten, das Kind aus Deutschland wegzubringen. In der Vergangenheit hat sich Melissa nach den angestellten Ermittlungen und eigenen Angaben in Australien aufgehalten ... Der Vater hat anlässlich eines Anhörungstermins bei Gericht am 11.10.2006 erklärt, mit jedem Schritt, den der Staat gegen ihn unternehme, werde er die Kinder weiter dem Staat entziehen, und ganz offen ausgesprochen, dass er sich mit Ausreise- und Auswanderungsgedanken trägt...“.

 

Dieser Beschluß erweckt den Eindruck, daß Auswanderung aus Deutschland das Kindeswohl gefährde und verboten sei. Nach Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte steht es jedermann frei, jedes Land – einschließlich sein eigenes – zu verlassen. Eltern können daher grundsätzlich mit ihren Kindern Deutschland verlassen, um sie im Ausland legal zu Hause zu unterrichten zu können.

 

Die Vorgehensweise des Gerichtes und des Jugendamtes in diesem Schulfall sind mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren.

 

Zum Zeitpunkt der zwangsweisen Zuführung bestand kein konkreter Anlaß, eine konkrete Kindeswohlgefährdung anzunehmen. Die Behörden haben zwar bis nach Australien ermittelt, aber nicht die Aufklärung vor Ort betrieben, die notwendig gewesen wäre, um Anhaltspunkte für ein Sorgerechtsverfahren zu finden.

 

Die Einschaltung eines Gutachters, bevor das Gericht und das Jugendamt Melissa gesehen und angehört haben, ist rechtswidrig. Das Gericht hätte vor der Gutachtenerstellung alle Aufklärungsmittel ausschöpfen müssen. Das ist nicht geschehen.

 

Im Beschluß des Amtsgerichtes heißt es:

 

„Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist gewahrt.“

 

Genau das ist offensichtlich nicht der Fall.

 

Es bleibt zu hoffen, daß das von den Eltern angerufene Oberlandesgericht nach Gesetz und Recht entscheidet, die Beschlüsse aufhebt und daß das Verfahren eingestellt wird.