Veranstaltungen und Entwicklungen zum Elternrecht

Datum: 27.05.2009

 

Wir wollen Sie / Euch über einige Veranstaltungen und Entwicklungen informieren, die nicht ohne Einfluß auf die grundrechtlich geschützten Elternrechte sind, für die einzutreten SchuzH sich zur Aufgabe gemacht hat.

 

1. „Familie unter Druck - warum wir eine neue Wertschätzung der Familie brauchen“ war das Thema einer Tagung des Familiennetzwerks in Kooperation mit der Thüringer Elterninitiative und der Konrad-Adenauer-Stiftung Anfang Mai 2009 in Erfurt.

 

Familien unter Druck - im besonderen Maße sind das Familien, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen. Aber darum ging es auf dieser Tagung nicht. Im Mittelpunkt der Tagung stand die Diskriminierung der Familie durch die Krippen-Politik in Deutschland und ihre Auswirkung auf die Kinder.

 

Grundlage für diese Politik ist, wie Stefan Fuchs referierte, der Paradigmenwechsel in der Familienpolitik. Dieser ergebe sich aus der Erklärung der Bundesregierung zum 7. Familienbericht von 2006, indem das bisherige - von Heiner Geissler entwickelte - Konzept der Unterstützung der Familie durch den Lastenausgleich und die Freiheit zwischen Erwerbstätigkeit und Familie wählen zu können, aufgegeben sei. Fuchs spricht von der Defamilisierung in der deutschen Politik unter Übernahme der Familienaufgaben durch den Staat.

 

In den Vorträgen wurde im wesentlichen die alte Wahrheit wissenschaftlich mit weiteren neuen Erkenntnissen der Forschung belegt, dass die Familie, insbesondere die Mutter, in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nicht durch staatliche Institutionen ersetzt werden kann, ohne die Kinder in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit irreparabel zu verletzen. Einige Aussagen dazu:

 

Die Mutter-Kind-Beziehung ist durch nichts ersetzbar.

 

Kinder brauchen mindestens in den ersten drei Jahren ihre Mutter, um vor
i r r e p a r a b l e n Bindungsschäden bewahrt zu bleiben.

 

Eine gesunde Mutter-Kind-Beziehung ist die Voraussetzung für eine gesunde Sozialisation.

 

Bindungsstörungen sind die Ursache für ADHS.

 

Der Rückzug der Väter schafft Identifikationsprobleme.

 

Kinder können ihre Personalität nicht in fremdbestimmten Lebensräumen entwickeln.

 

Warum fördert die Bundesregierung die Krippenbetreuung dennoch und obwohl sich diese in der Praxis als Kindeswohlverletzung (GB, Schweden, Dänemak, DDR, Israel etc.) erwiesen hat, war die berechtigte Frage eines Teilnehmers.

 

Stefan Fuchs meinte, für den Paradigmenwechsel und die Förderung der Krippenbetreuung seien allein finanzielle Erwägungen maßgebend. Das mag vordergründig der Fall sein, aber für die SPD wird die Realisierung der alten sozialistischen Idee im Vordergrund gestanden haben, die da ist: Die Kinder gehören dem Staat und nur er kann den neuen Menschen für die neue Gesellschaft des Glücks erziehen. Alle sozialistischen Systeme, egal welche Vorsilbe sie auch hatten, haben sich der Kinder in dieser Weise bemächtigt - und sind gescheitert. Auch die kollektive Erziehung im Kinderhaus des Kibbuz in Israel, wie Frau Avraham-Krehwinkel referierte, schadete den Kindern so massiv, dass 1992 die Kinderhäuser abgeschafft wurden und die elterliche Erziehung wieder an die Stelle der staatlichen trat. Nun hat Deutschland das Rad zurückgedreht - und wird genauso scheitern, wie die anderen Staaten. Oder sollten deutsche Kinder anders sein?

 

Die Tagung hat die überaus negativen Auswirkungen kollektiver staatlicher Erziehung auf Kleinkinder deutlich gemacht. Es stellt sich unweigerlich die weitere Frage: Welche Wirkung hat die kollektive Erziehung in Kindergärten und Schulen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren?

 

2. Prof. Rest, emeritierter Erziehungswissenschaftler, hat in seiner gutachterlichen Stellungnahme

„Brauchen Kinder den täglichen mehrstündigen Aufenthalt in einem Raum mit einer Klasse / Gruppe anderer Gleichaltriger, um sich gesund zu sozialisieren?“ zur Auswirkung kollektiver Erziehung Stellung genommen.

 

Rest kommt zu dem Ergebnis, dass Unterricht in altershomogenen Klassen schädlich ist. Die Entwicklung des Individuellen, Persönlichen, Einzigartigen, also des „Seins wie kein Anderer“ wird durch die Zwangserziehung in altershomogenen Gruppen nicht gefördert, eher unterdrückt, behindert und die Kinder ggf. bis zur Persönlichkeitsstörung deformiert. „Im Gegensatz dazu werden Homeschooling- und Unschoolingkinder sowie Kinder in familiennaher, altersheterogener Erzi­hung nahezu umfassend sozialisiert“ ... .

 

Er führt weiter aus:

 

„Die Weitergabe kultureller und gesellschaftlicher Güter an die junge Generation benötigt mehr als bislang im verfassten Schulwesen sichergestellt den Austausch zwischen den Altersgruppen, also nicht nur zwischen zwei Altersgruppen (Lehrer – gleichaltrige Schüler). Die gemischte Altersgruppe wie in den Familien garantiert unbestreitbar die Entwicklung aufgeklärter Mündigkeit ...

 

Z.B. vermittelt die jahrgangsbezogene Schulklasse einen völlig antiquierten Arbeitsbegriff (Hausarbeit, Klassenarbeit, Arbeitsgruppe usw.). Das Kind lernt die Unterwerfung unter ein System, nicht jedoch die in künftiger Gesellschaftsordnung notwendige Eigenverantwortlichkeit zur Arbeit. ... Zudem sind die sog. Gefährdungen (Drogen, Gewalt, Bildungsunlust, Medienmißbrauch usw.) nachweislich bei Kindern aus altershomogenen Gruppen größer als in altersgemischten; das liegt u.a. an der in den altershomogenen Gruppen fehlenden Miterziehung durch die jeweiligen unterschiedlichen Andersaltrigen. ...

 

Kinder aus häuslicher Familienerziehung, Homeschooling und dergleichen weisen einen signifikant größeren Sprachschatz und eine reichhaltigere Sprachnutzung aus als Kinder aus altershomogenen Klassenverbänden. ...Es gibt sogar Hinweise, dass Altershomogenität sich unmittelbar auf cerebrale Dysfunktionen auswirkt. Kinder, die aus verschiedenen Gründen an mehrdimensionaler Bildung gehindert werden, kommen weniger zu spontanen, langdauernden, selbständigen „Leistungen“ und sind in Gefahr, MCD-Kinder zu werden. ...

 

Die Anweisungen und Anregungen der Lehrenden werden - je größer die Klasse ist umso mehr - häufiger wiederholt, bis sie selbst vom letzten „vernommen“ bzw. „begriffen“ werden. Die Kumulierung der Lernimpulse führt unmittelbar zu phlegmatischen Reaktionen; Kinder mit schneller Aufnahmefähigkeit werden durch die Wiederholungen behindert, ggf. sogar geblockt. ...

 

Kinder haben ihre eigene Uhr, leben also in einem gänzlich anderen Zeitmaß als Erwachsene. Das von Maria Montessori beschriebene Phänomen der „Polarisation der Aufmerksamkeit“ besagt, dass Kinder sich einer Sache derart konzentriert zuwenden können, dass sie den „uhrenabhängigen“ Zeitrhythmus verlieren; die Polarisation erreicht zugleich eine derart große Eindringlichkeit, dass das Kind dabei nicht „erschöpft“, sondern „erfrischt“. Das ist aber nur in selbstbestimmt individualisierter Lernsituation möglich. ... Je länger sich das Kind den eigenen Rhythmus bewahrt, desto gesünder seine Sozialisation. ...

 

Immer wieder wird dem Homeschooling und Freilernen vorgeworfen, dass dem Kind die Eingliederung bzw. das Gruppenleben der „Klassengemeinschaft“ dadurch entzogen würde. Gleichaltrige Klassengemeinschaften haben als „unpersönliche“, „verordnete“ Gruppen zu gelten; diesen stehen aus dem Blickwinkel der Sozialpsychologie die natürlichen, frei gewählten Gruppenbildungen gegenüber, die aus dem Zufall und den Regungen der Sympa­thie erwachsen. ... Treten die natürlichen Gruppierungen in den Widerspruch zu den verordneten, ziehen sie (die Kinder) sich in Absonderung und Heimlichkeit zurück, weshalb diesem Gegensatz unbedingt vorgebeugt werden muss, durch Verzicht auf verordnete Klassenbildung.“

 

Prof. Rest kommt daher zu dem Ergebnis, dass eher die Hausunterrichtung sozialisiert als der Schulunterricht in altershomogenen Klassen.

 

Ob die Nachteile der altershomogenen Klassen dadurch gemildert werden, dass jetzt in manchen Schulen zwei Grundschuljahrgänge - 1 und 2, 3 und 4 - klassenübergeifend unterrichtet werden, bedarf der erneuten Begutachtung.

 

3. Es bedarf auch weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen welche Einflüsse die kollektive staatliche Erziehung auf Kindergartenkinder, Schulpflichtige und ihre Familien haben und wie sich die U n t e r r i c h t s i n h a l t e der emanzipatorischen Pädagogik und der Gender-Ideologie im staatlichen Schulunterricht mit der Neutralitätspflicht der Schule (Art 7 I GG), dem elterlichen Erziehungsrecht (Art 6 II Satz 1 GG), dem Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art 2 I GG), der Familie (Art 6 I GG) und der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art 4 I und II GG) vereinbaren lassen.

 

Eine breite wissenschaftliche Diskussion hat es trotz genügender Anlässe zu dieser Problematik nicht gegeben. Sie ist durch den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes (2003) vereitelt worden, indem das Bundesverfassungsgericht darin die eben genannten verfassungsrechtlichen Fragen nicht beantworten wollte und deshalb die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, aber über sie dennoch in seiner Nichtannahmebegründung entschieden hat – und zwar ausschließlich politisch und gegen geltendes Recht.

 

Dieser Nichtannahmbeschluss dient Schulbehörden und Gerichten dazu, jegliche Befreiung vom Schulunterricht oder besonderen Schulveranstaltungen mit der Keule der Entstehung von „Parallelgesellschaften“ oder aus Sozialisationsgründen zu verweigern. Der Nichtannahmbeschluss wird so gebraucht als habe er obersten Verfassungsrang, dabei entfaltet er noch nicht einmal Bindungswirkung für alle Gerichte und Behörden.

 

 

4. Die Referentin Eva Hermann machte auf dem Symposium in Erfurt auf die Gefahren für die Familie durch die Gender-Ideologie aufmerksam. Diese Ideologie, die 1999 von der rot-grünen Bundesregierung zentrales Ziel ihrer Politik wurde, verpflichtet alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen zur Umsetzung. Einer öffentlichen Debatte ging man bisher gezielt aus dem Wege, weshalb sie vielen Bürgen unbekannt ist oder als „verrückt“ nicht ernst genommen wird.

 

In der Tat wird die Gender-Ideologie unterschätzt, weil sie völlig unscheinbar als bloße Gleichstellungspolitik - so die deutsche Ausdrucksweise der Bundesregierung für das englische gender-mainstreaming - daher kommt, so dass darunter nur die Gleichstellung von Mann und Frau in der bisher bekannten Art gemeint erscheint. Weil dem aber so nicht ist, nachstehend eine paar Informationen:

 

In ihrer Tagungserklärung vom März 2008 zu dem Thema „Aufhebung der Schöpfungsordnung mit Hilfe der Gender-Mainstreaming-Ideologie“ erklärt „Die Wende“ u.a.:

 

„Die Gender-Bewegung selbst speist sich aus zwei Hauptquellen, dem neomarxistischen Feminismus und der radikalen Homosexuellenbewegung, mit dem angeblichen Ziel der Gleichstellung bzw Gleichbehandlung. Eine gemeinsame Strategie ist dabei die sog. Verwirrung der Geschlechter.

 

Dieses sich auf Marcuse stützende Postulat geht davon aus, dass jede sexuelle Abweichung als revolutionär gefördert werden soll, um so eine angeblich korrupte Gesellschaft zu stürzen und sie dann nach eigener Vorstellung neu zu schaffen. Die Gender-Aktivisten stehen also in Kampfstellung gegen jegliche Unterscheidung der Geschlechter, ihr gemeinsamer Feind ist folglich die Tradition der jüdisch-christlichen Weltanschauung. Letztendlich geht es darum, Kontrolle über alle gesellschaftlichen Institutionen zu erlangen, um bestimmen zu können, was Wahrheit ist.“

 

Die Gender-Ideologie ist eine Herausforderung für die Familie - insbesondere für die Eltern- und Kinderrechte. Die staatliche Schule wird dieser Ideologie ebenso zum Durchbruch verhelfen, wie bereits zuvor der neomarxistischen emanzipatorischen Ideologie, die ebenfalls auf Marcuse von der sog. Frankfurter Schule zurückgeht, insbesondere was die emanzipatorische Sexualerziehung betrifft.

 

Inwieweit die Gender-Ideologie bereits in Kindergärten und Schulen praktiziert wird, bedarf der Aufklärung.

 

5. Mit der zunehmenden Ideologisierung der staatlichen Bildung und der Ignorierung der Gewissensfreiheit (Art 4 I und II GG) ist es dringlich, das Menschenrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Deutschland anzumahnen und wieder in das Bewusstsein der Behörden, der Gerichte und der Gesellschaft zu bringen.

 

SchuzH hatte deshalb für dieses Jahr im Herbst eine entsprechende Veranstaltung geplant.

 

Die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA in Vebindung mit anderen Organisationen veranstaltet nun vom 22. bis 25. November 2009 einen Kongress mit dem Titel „Gedenket der Märtyrer Christenverfolgung heute“ im Christlichen Gästezentrum Schönblick in Schwäbisch Gmünd / Württemberg. Prof. Dr. Schirrmacher wird das Grundsatzreferat mit dem Titel „Der aktuelle Stand des Kampfes für die Religionsfreiheit weltweit“ halten. Dr. Schirrmacher wird die europäische Situation und speziell auch die deutsche nicht unerwähnt lassen, auch wenn die europäischen Staaten im Weltverfolgungsindex nicht in Erscheinung treten – ausgenommen Weißrußland.

 

Natürlich geht es Christen in Deutschland noch gut im Verhältnis zu denen im Iran oder in China – keine Frage. Aber es gilt in Europa und in Deutschland den Anfängen zu wehren.

 

Unsere Kinder werden in den staatlichen Schulen ideologisch unterrichtet. Wir haben es nach wie vor mit der Emanzipatorischen Pädagogik zu tun, wie der Lehrer Axel Volk in seinem Buch mit dem Titel „Was lernen unsere Kinder in der Schule?“ (2008) bestätigt. Diese ist der ideale Wegbe-reiter für die Gender-Ideologie. Denn vorrangiges Ziel der Emanzipatorischen Pädagogik ist die Selbstbestimmung des Menschen durch Befreiung von Bindungen an Normen, Herrschaftsverhält-nisse, Glaubensübezeugungen und Institutionen der Gesellschaft. Emanzipatorische Erziehung ist am gesellschaftlichen Konflikt orientiert. Somit ist ein Hauptmerkmal der emanzipierten Persönlichkeit die Fähigkeit und der Wille zur Gesellschafts- und Ideologiekritik. Diese soll die D i s t a n- z i e r u n g von k u l t u r e l l e n Bindungen und s o z i a l e n Rollen bewirken.

 

Was soll mit den Eltern und Schülern geschehen, die diese ideologische Erziehung ablehnen, weil sie diese nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können?

 

Eine Hausschulfamilie hat bereits in den USA um politisches Asyl nachgesucht, weil Deutschland die Kinder gegen ihr Gewissen und das ihrer Eltern mit Bußgeldern und Zwangszuführung in die staatliche Schule zwingen wollten.

 

Nach 60 Jahren Grundgesetz brauchen wir die Anmahnung der Beachtung der Gewissensfreiheit auch in Deutschland. Wir erwarten von diesem Kongress im November eindeutige Signale an das deutsche Volk und insbesondere an die Gerichte und Behörden und haben deshalb von einem eigenen Kongress abgesehen.

 

6. In NRW wird die Aufnahme des Schülers in einigen staatlichen Schulen davon abhängig gemacht, dass die Eltern als solche und als Vertreter ihres Kindes einen Schulvertrag unterschreiben.

 

SchuzH liegt ein Vertrag einer Grundschule in Krefeld (Umfang 6 DINA 4 Seiten!) vor. Dort heißt es. „Die Aufnahme bzw. Beschulung des Kindes wird nur wirksam mit Unterzeichnung des Vertrages.“

 

Mit Schulverträgen dieser Art sollen die Eltern in weitergehende Eingriffe der staatlichen Schulen in ihr Elternrecht und in die Rechte der Schulpflichtigen einwilligen, als es das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Schulgesetz vorsehen.

 

Eltern müssen diese Verträge nicht unterschreiben. Sie sollten sie auch nicht unterschreiben. Staatliche Eingriffe in Eltern- und Kinderrechte dürfen nicht der Privatautonomie überlassen werden. Wie der Schulvertrag aus Krefeld sehr deutlich macht, geht es hier auch weniger um einen Vertrag gleichberechtigter Partner, sondern eher um ein Diktat des Staates, zu dessen Durchsetzung der Schule der staatliche Machtapparat - Polizei und Jugendamt - wie es der Vertag ausführt, zur Verfügung steht. Verträge dieser Art fördern die Auflösung unseres Staates als Rechtsstaat und geben den Einzelnen letztlich der Willkür des Staates preis.

 

Die Herausforderung ist groß – für Eltern, Familie und Kinder und damit auch für SchuzH. Noch haben wir Gesetze, die die Familie sowie die Eltern und Kinder gegen den Staat schützen. Wir müs-sen diese Rechte gebrauchen und hoffen dass die Politik und ihr folgend Gerichte und Behörden unseren Rechtsstaat nicht zu Grabe tragen.

 

 

Schulunterricht zu Hause e.V.

 

Armin Eckermann