AG Paderborn missachtet erneut Grund- und Menschenrechte

 

Datum: 06.01.2010

 

Am 05.01.2010 verhandelte das AG Paderborn die Bußgeldsache gegen das Ehepaar F. aus Salzkotten und hat das von der Schulbehörde verhängte Bußgeld in Höhe von 450 € pro Elternteil bestätigt.

 

Die vorsitzende Richterin ist weder in der Verhandlung noch in der Begründung des Urteils auf die detailliert vorgetragenen Argumente der Verteidigung eingegangen, sondern war nur an der Bestätigung interessiert, dass die Kinder an dem Theaterbesuch nicht teilgenommen haben und ein ärztliches Attest nicht vorgelegt wurde.

 

Das vorrangige elterliche Erziehungsrecht, die Glaubensüberzeugungen und das Gewissen der Eltern, diese jedem Staatsbürger als Abwehrrechte gegen ein Zuviel an Staat garantierten Menschenrechte waren für die Richterin ohne Belang. Eine solche undifferenzierte Jurisdiktion ist erschreckend und es stellt sich ernsthaft die Frage, wer eigentlich die Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat wahrt, wenn nicht die Richterschaft.

 

In einem Nachgespräch stellte einer dem Verfahren nahestehenden Person aus dem Kultusbereich fest, dass solche Verfahren doch nicht sinnlos seien, sie könnten bewirken, dass der Gesetzgeber sich bewege und eine Regelung schaffe, die der Problematik gerecht werde. Steter Tropfen höhlt den Stein!

 

Der schwarze Peter liegt aber nicht bei der Legislative, sondern bei der Judikative.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern lediglich die konsequente Beachtung und Anwendung von Gesetze und Recht durch die an Gesetz und Recht gebundenen Richter (Art GG).

 

So erlaubt das Schulrecht in NRW der Schulleitung die Befreiung bis zu einem Jahr aus wichtigem Grund zu erteilen (§ 43 III SchulG NRW), also auch von einem Theaterbesuch. Wichtiger Grund für die Befreiung von der Schulpflicht waren im deutschen Schulrecht immer Gewissensgründe der Eltern. Dies muss heute umso mehr heute gelten, als die Glaubenserziehung sowohl vom Grundgesetz als auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausschließliches und vorrangiges Elternrecht ist, das die Schule zu respektieren hat.

 

Die schon mehrfach gestellte Frage drängt sich erneut auf: Wer schützt uns Staatsbürger gegen Übergriffe des Staates in seine Grund- und Menschenrechte? Wo der Grundrechtsschutz nicht mehr konsequent beachtet wird, beginnt die Willkür. Wo die Willkür beginnt, hört die Rechtsstaatlichkeit zu existieren auf – nicht nur für die hier betroffenen Eltern.

 

Die Betroffenen haben sich noch nicht entschieden, ob sie gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

 

Schulunterricht zu Hause e.V.

 

Armin Eckermann, Vorsitzender