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Datum: 27.01.2010

 

Presseerklärung von Schulunterricht zu Hause e.V. (SchuzH)

 

Der US-Staat Tennessee gewährt deutscher Hausschulfamilie Asyl. Verfolgung von Haus-schulfamilien verletzt grundlegende Menschenrechte.

 

Das für Asylverfahren zuständige Immigrations-Gericht in Memphis/Tennessee gewährt der aus Deutschland geflüchteten Hausschulfamilie Romeike durch Entscheid vom 26.01.2010 politisches Asyl.

 

Die Eltern Romeike sahen sich gezwungen, im August 2008 mit ihren fünf Kindern Deutschland zu verlassen, insbesondere um einem Sorgerechtsentzug zu entgehen. Dieser drohte, weil sie ihre Kinder zu Hause unterrichteten (Homeschooling). Sie hatten mehrere Bußgeldverfahren und Zwangs-maßnahmen über sich ergehen lassen müssen; unter anderem waren den Eltern in einer polizeilichen Blitzaktion morgens um 7.30 Uhr drei Kinder gewaltsam weggenommen und zur Schule gebracht worden. Nachdem der BGH im November 2007 (in zwei Hausschulfällen, BGH XII ZB 41/07 und 42/07) – unter Ignorierung aller internationalen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse – entschieden hatte, dass Hausunterrichtung Kindeswohlgefährdung sei, die den Staat berechtige, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen, sah die Familie für sich in Deutschland keinen Lebensraum mehr.

 

Der US-Richter Lawrence O. Burman urteilte, dass die Rechte, die hier verletzt werden, grund-legende Menschenrechte sind, die zu verletzen kein Land berechtigt ist. Der Richter drückte seine Betroffenheit darüber aus, dass Deutschland als demokratisches Land und Verbündeter Hausschul-familien, die von ihrem elterlichen Erziehungsrecht Gebrauch machen, verfolgt.

 

Das amerikanische Gericht teilt damit die Rechtsauffassung, die in den meisten Staaten dieser Erde vertreten wird, die der UN-Sonderbeauftragte für das Erziehungswesen, Vernor Munoz, 2007 der Regierung der Bundesrepublik zu beachten angemahnt und die SchuzH seit 10 Jahren in den zahl-reichen Hausschulfällen den Schulbehörden und Gerichten sowie Politikern vorträgt.

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

Schulunterricht zu Hause e.V.

 

Armin Eckermann, Vorsitzender