Alsfeld – Fünf Kinder wurden in einer Kreisgemeinde rund eineinhalb Jahre lang nicht in die Schule geschickt, gestern wurde das angeklagte Elternpaar am Amtsgericht vom Vorwurf der Schulpflichtverletzung freigesprochen. Es war unter anderem die Frage der Schuldhaftigkeit, die bei Richter Dr. Wolf Zweifel am Sinn einer Verurteilung weckte. Denn die angeklagten Eltern hätten nicht willkürlich, bösartig und pflichtverletztend die Kinder vom Unterricht ferngehalten, sagte er in der Urteilsbegründung. Sie hätten sich vielmehr unter enormem Einsatz um einen aus ihrer Sicht vollwertigen Ersatz gekümmert. Dieser Einsatz könne exemplarisch für viele Eltern sein, die lediglich formal der Schulpflicht genügten, so der Richter.