Schulunterricht zu Hause e.V., Buchwaldstr. 16, 63303 Dreieich

 

An die CDU-Parteivorsitzende Frau Dr. Merkel,

an den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Herrn Volker Kauder,

an alle CDU/CSU-Abgeordneten des Deutschen Bundestages

 

Datum: 22.04.2008



O F F E N E R B R I E F

zur bevorstehenden Abstimmung der Gesetzesvorlage

von der SPD-Justizministerin Frau Zypries

zur Änderung von § 1666 BGB

 

Sehr geehrte Frau Parteivorsitzende der CDU Dr. Merkel,

sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Kauder,

sehr geehrte Damen und Herren, Abgeordnete der CDU/CSU,


am kommenden Donnerstag, den 24.04.08, steht das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - § 1666 BGB - zur Abstimmung. Die Bundesministerin der Justiz, Frau Zypries (SPD), will mit dieser Gesetzesvorlage dem Staat das Recht geben, in jede Familie einzugreifen - und damit in die elterliche Erziehung -, indem sie aus dem bisherigen Gesetz die die elterliche Erziehung schützenden Eingriffsvoraussetzungen, nämlich das Erziehungsversagen der Eltern, entfernt.

 

Mit dieser Gesetzesinitiative wird die Familienpolitik des 2. Familienberichts der Bundesregierung (von 1975) durchgesetzt. Dort heißt es:

 

"Erziehung der Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Wahr- nehmung dieser Aufgabe überträgt unsere Gesellschaft Familien und außer- familiaren pädagogischen Einrichtungen..."

 

Im Jahre 2002 überraschte der damalige SPD-Generalsekretär Olaf Scholz mit der Absicht, die Lufthoheit über den Kinderbetten zu erobern. Die FAZ schrieb dazu (FAZ 04.11.2002):

 

"...Der ... SPD-Generalsekretär Scholz hat ein Meisterstück vollbracht, als er die Absicht der rot-grünen Bundesregierung in der Familienpolitik auf den Begriff 'kulturelle Revolution' brachte ... Denn keine geringere Aufgabe hat sich die Koalition gestellt, als die Lufthoheit über den Kinderbetten zu erringen. ... Es ist die feste Absicht, der bürgerlichen Familie ... das Rückgrat zu brechen. ... Die Zerstörung der Ehe, Entwertung der Familie ist in der Tat eine kulturelle Revolution, nur originell ist sie nicht. Sie entspricht der Tradition eines freiheitsverachtenden, sozialistisch-totalitären Denkens, das im Dritten Reich und in der DDR schon zweimal tragische Urständ gefeiert hat."

 

Mit Hilfe der CDU/CSU soll mit dieser Gesetzesvorlage das Ziel der 68er Kulturrevolution: die Zerstörung der Familie und ihre Ersetzung durch den Staat, zum Abschluss gebracht werden.

 

Jeder Abgeordnete, der für die vorgeschlagene Änderung von § 1666 BGB stimmt, verletzt Art. 1 III GG. Dieses lautet:

 

"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

 

Nach Art. 20 III GG ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

 

Jeder Abgeordnete, der für die Gesetzesänderung von § 1666 BGB stimmt, verletzt das Grundgesetz und damit die verfassungsmäßige Ordnung: Art. 6 I, II u. III GG lauten:

 

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

 

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. ...

 

Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen."

 

Für diese Gesetzesvorlage gibt es nur einen einzigen Grund: Dem Staat ein unbeschränktes Eingriffsrecht in die Familie zu gewähren. Damit wird die Erziehung der Kinder eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jugendamt und Familiengericht entscheiden nunmehr darüber, was mit Kindern und Eltern zu geschehen hat, wenn nicht im Sinne der Staatsideologie erzogen wird. Die Familien sind somit völlig der staatlichen Willkür ausgesetzt.

 

Die Familiengerichte und Jugendämter können bereits nach geltendem Gesetz im Ruck-Zuck-Verfahren den Eltern die Kinder wegnehmen - diese Praxis ist hinlänglich bekannt. Die tragischen Fälle Lea-Sophia und Kevin sind weder Opfer mangelhafter Gesetze geworden, noch haben Kindesmisshandlungen zugenommen. Das sind lediglich vorgeschobene Gründe, um die hinter der Gesetzesvorlage steckende Ideologie zu verschleiern, nämlich: Die Kinder gehören dem Staat, und dieser hat sie zu erziehen. Und er kann sie in Familien belassen oder in außerfamiliale Einrichtungen verbringen.

 

Ein CDU/CSU-Abgeordneter dürfte es wohl schwerlich weder mit seinem Gewissen vereinbaren noch vor seinem Wahlvolk verantworten können (Art. 38 I GG), der 68er neomarxistischen Kulturrevolution im Jahre 2008 die Krone aufzusetzen.



Hochachtungsvoll

Schulunterricht zu Hause e.V.



Armin Eckermann

1. Vorsitzender